Allgemeine Geschäftsbedingungen von Exzellenz für
Automatisierungsdienste
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, zusätzlich zu den
Servicebedingungen, den Auftragsbestätigungen und spezifischen
Verträgen, die vertraglichen Beziehungen zwischen Exzellenz und
seinen professionellen Kunden im Bereich der Automatisierung von
Geschäftsprozessen. Sie gelten, sofern nicht anders schriftlich
vereinbart.
1. Gegenstand und Anwendungsbereich
Exzellenz bietet Beratungs-, Design-, Integrations-, Betriebs- und
Unterstützungsdienste im Bereich der Prozessautomatisierung sowie
Audits, Programmüberprüfungen, Workshops und Schulungen an. Diese
Bedingungen gelten für alle diese Leistungen, die remote oder vor
Ort im Rahmen von einmaligen oder langfristigen Aufträgen erbracht
werden.
Die Dienstleistungen werden ausschließlich für professionelle
Kunden erbracht, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit
handeln (KMU, große Unternehmen, öffentliche Einrichtungen usw.).
Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Website
(Inhalte, Cookies, Besucherdaten) sind in anderen rechtlichen
Abschnitten beschrieben, insbesondere in der
Datenschutzerklärung, in der
Cookie-Richtlinie.
2. Angebote, Kostenvoranschläge und Auftragsbestätigungen
Jede Exzellenz-Leistung ist Gegenstand eines Angebots, eines
Kostenvoranschlags, einer Auftragsbestätigung oder eines Vertrags,
in dem die vorgesehenen Leistungen, Arbeitsannahmen,
Hauptlieferungen, die Dauer, die wirtschaftlichen Bedingungen und
gegebenenfalls die Meilensteine der Überprüfung beschrieben sind.
Schriftliche Angebote geben die Gültigkeitsdauer an. Fehlt diese
Angabe, gelten sie für 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
Die Annahme kann durch Unterschrift, Kaufauftrag, schriftliche
Vereinbarung oder in einigen Fällen durch den Beginn der
Ausführung mit Zustimmung des Kunden erfolgen.
Jede wesentliche Änderung des ursprünglichen Rahmens erfordert
ein neues Angebot oder einen Nachtrag, mit Angabe der
Auswirkungen auf Zeitrahmen und Vergütung.
Im Falle eines Konflikts zwischen einem unterschriebenen Angebot
und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das Angebot
Vorrang für die Aspekte, bei denen es ausdrücklich abweicht,
vorbehaltlich der Anwendung zwingender Vorschriften.
3. Zusammenarbeit, Informationen und Anpassungen
Der Erfolg von Automatisierungsprojekten hängt von einer aktiven
Zusammenarbeit zwischen Exzellenz und dem Kunden ab. Der Kunde
stellt die erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung,
benennt kompetente und verfügbare Ansprechpartner und trifft die
erforderlichen Entscheidungen, um den Fortschritt der Aktivitäten
zu ermöglichen.
Sollte es zu neuen Elementen kommen (organisatorische
Entwicklungen, regulatorische Anforderungen, Änderungen der
Informationssysteme, relevante Vorfälle), werden die Parteien den
Rahmen und die Prioritäten anpassen und, wenn nötig, auch die
wirtschaftlichen Bedingungen.
Die in den Angeboten oder Projektplänen angegebenen Zeiten sind
als vernünftig und indikativ anzusehen, insbesondere wenn sie von
externen Faktoren abhängen (Verfügbarkeit der Kundenteams,
Drittvalidierungen, Bereitstellung von Umgebungen oder Tools).
4. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, bleibt Exzellenz
Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an Methoden, Frameworks,
Modellen, Dokumentationen, Skripten, Konnektoren,
Softwarekomponenten, Prototypen, Inhalten und Materialien, die im
Rahmen der eigenen Dienstleistungen erstellt oder verwendet
werden, einschließlich etwaiger generischer Weiterentwicklungen.
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages und in den darin
festgelegten Grenzen ein nicht exklusives, nicht übertragbares und
nicht abtretbares Nutzungsrecht an den Deliverables, die zur
Durchführung der implementierten Automatisierungsszenarien
erforderlich sind, ausschließlich für interne Zwecke.
Der Kunde verpflichtet sich, diese Elemente nicht über das hinaus
zu reproduzieren, zu verbreiten oder verfügbar zu machen, was für
die eigenen internen Aktivitäten erforderlich ist, es sei denn,
Exzellenz hat schriftlich zugestimmt oder es bestehen zwingende
gesetzliche Bestimmungen.
5. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Exzellenz für
direkte Schäden aufgrund einer nachgewiesenen vertraglichen
Nichterfüllung auf den Betrag der tatsächlich vom Kunden für die
betroffene Dienstleistung gezahlten Vergütung begrenzt, für einen
Zeitraum, der in den besonderen Bedingungen angegeben ist (z. B.
die letzten zwölf Monate).
Exzellenz haftet nicht für indirekte Schäden (z. B. entgangener
Gewinn, Umsatzverlust, Vertragsverlust, Datenverlust,
Reputationsschäden usw.).
Exzellenz haftet nicht für Störungen von Drittanbietern oder
Systemen, es sei denn, es liegt ein nachgewiesenes Versäumnis
bei der Auswahl oder Aufsicht vor.
Keine Bestimmung zielt darauf ab, Haftung auszuschließen, die
nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen
werden kann.
6. Dauer, Aussetzung und Kündigung
Die Dauer der Verpflichtungen ist in jedem Vertrag, jeder
Auftragsbestätigung oder Bestellung angegeben. Einige Leistungen
sind einmalig, andere fortlaufend (Managementverträge,
Support-Pakete).
Im Falle eines erheblichen Verstoßes einer Partei gegen
wesentliche Verpflichtungen kann die andere Partei den Vertrag
nach erfolgloser Mahnung aussetzen oder kündigen, gemäß den
vorgesehenen Modalitäten.
Die Kündigung entbindet den Kunden nicht von der Zahlung für
bereits erbrachte Leistungen oder für fällige Beträge für
begonnene Zeiträume, es sei denn, eine andere Vereinbarung wurde
getroffen.
Die Auswirkungen der Kündigung (Rückgabe oder Löschung von
Daten, Wissenstransfer, Unterstützung bei der Übergabe) werden
in den Verträgen oder zwischen den Parteien vereinbart.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vertraglichen
Beziehungen zwischen Exzellenz und den Kunden unterliegen dem
deutschen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen
Vorschriften, es sei denn, zwingende Bestimmungen finden
Anwendung.
Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, eine
einvernehmliche Lösung zu suchen. Sollte keine Einigung innerhalb
eines angemessenen Zeitraums erzielt werden, ist ausschließlich
das Gericht in Berlin zuständig, sofern keine zwingenden
Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
Diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient zu
Informationszwecken und kann in den vertraglichen Dokumenten, die
mit jedem Kunden unterzeichnet werden, ergänzt, präzisiert oder
angepasst werden. Es wird empfohlen, eine Kopie der für das Datum
der Unterzeichnung jedes Vertrages geltenden Versionen aufzubewahren
und im Zweifelsfall einen unabhängigen rechtlichen Rat einzuholen.